Am 11. November 1969 wurde der Bau des Kernkraftwerks Zwentendorf von der damaligen Bundesregierung Klaus II genehmigt. Geplant war ein Siedewasserreaktor mit einer Nettoleistung von 692 Megawatt; er sollte 5,2 Milliarden Schilling (1,6 Mrd. Euro nach heutiger Kaufkraft) kosten. Am 4. April 1972 wurde mit dem Bau begonnen.
Nach der Errichtung des Kernkraftwerks lehnten 50,47 Prozent der bei der Volksabstimmung am 5. November 1978 Abstimmenden (Wahlbeteiligung von 64,1 %) die Inbetriebnahme ab.
In der Folge führte die Nichtinbetriebnahme im Dezember 1978 zum Atomsperrgesetz, nach welchem in Österreich auch in Zukunft keine Kernkraftwerke ohne Volksabstimmung gebaut werden dürfen. Dieses Gesetz wurde 1999 durch das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich verschärft, welches im Verfassungsrang steht – seit der Katastrophe von Tschernobyl 1986 ist die Anti-Atom-Politik gesellschaftlicher und auch parteipolitisch einhelliger Konsens.
Der Siedewasserreaktor diente gelegentlich als Ersatzteilspender für eines der drei baugleichen deutschen Kernkraftwerke Isar 1, Brunsbüttel oder Philippsburg 1; diese drei wurden 2011 stillgelegt. Er wurde zu Ausbildungszwecken für die deutsche Kraftwerksschule e. V. in Essen genutzt. Das KKW Zwentendorf kann seit Juni 2010 von jedermann nach Voranmeldung besichtigt werden.
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